PsychotherapeutIn, PsychologIn und PsychiaterIn – Wer ist wer und wer darf was?

Psychotherapeut - Psychologe - Psychiater

Zwei Wege

In der Schweiz führen zwei Wege zum Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten. Beide Wege sind lang… Der eine Weg führt über ein Studium der Psychologie, der andere über ein Studium der Humanmedizin.

AbsolventInnen eines Psychologiestudiums (Hauptfach Psychologie, Abschluss auf Masterstufe) sind berechtigt, sich als Psychologe oder Psychologin zu bezeichnen und (psychologische) Beratung anzubieten. Sie dürfen jedoch keine Psychotherapien in eigener Verantwortung durchführen.

Ärztinnen und Ärzte sind nach Abschluss des Studiums in Humanmedizin berechtigt, medizinisch tätig sein. Auch sie dürfen keine Psychotherapien in eigener Verantwortung durchführen.

Um mit Menschen arbeiten zu können, die an psychischen Störungen mit Krankheitswert leiden, absolvieren sowohl PsychologInnen als auch ÄrztInnen eine postgraduale Weiterbildung in Psychotherapie. Sie lernen in der Weiterbildung, wie sie psychische Störungen erkennen (Diagnostik), verstehen, behandeln und vorbeugen (Prävention) können.

Die Psychotherapie-Weiterbildung führt zu folgenden geschützten Titeln und Bezeichnungen

Psychologische Psychotherapeutin / psychologischer Psychotherapeut
eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin / eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut
Fachpsychologin / Fachpsychologe für Psychotherapie FSP

Psychiaterin / Psychiater (ärztliche PsychotherapeutInnen)
Fachärztin / Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Fachärztin / Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Kurz und knapp

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben ein mindestens 5-jähriges Studium der Psychologie auf Masterstufe absolviert sowie eine 4- bis 6-jährige postgraduale Psychotherapie-Weiterbildung inkl. 2 Jahre klinischer Tätigkeit als Assistenzpsychologin.

Ärztliche Psychotherapeuten, die Psychiaterinnen und Psychiater, haben ein 6-jähriges Medizinstudium absolviert, gefolgt von einer 6-jährigen postgradualen Weiterbildung in psychiatrischen Institutionen. Die medikamentöse Behandlung ist ÄrztInnen vorbehalten.

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